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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für autorisierte Alfa Romeo Händler
(Stand: März 2012)
1. Anbieter
Verkäuferin sämtlicher auf dieser Website erhältlicher Waren ist die ARTiS M. Hartmann GmbH, Am Moosfeld 21, 81829 München, vertreten durch ihre Geschäftsführerin.
2. Geltung
Die Verkäuferin führt die Bestellung des autorisierten Alfa Romeo Händlers (nachfolgende "Kunde" genannt) auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) aus. Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung bereitgehaltene Fassung. Der Gültigkeit anderer AGB wird widersprochen. Dies gilt auch, wenn der Kunde unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen bestellt. Die AGB werden dem Kunden per Email mit der Bestätigung der Bestellung und bei Lieferung der Waren zur Verfügung gestellt.
3. Vertragsschluss
Die Angebote sind freibleibend und gelten, solange der Vorrat reicht. Erst mit Versand des Bestellformulars macht der Kunde seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die Ware. Der Kunde ist an die Bestellung 1 Woche gebunden. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist per Email bestätigt oder die Lieferung ausgeführt wird.
4. Lieferung
Der Versand erfolgt deutschlandweit laut Artikelbeschreibung und auf Gefahr des Kunden.
5. Preise und Versandkosten
Die angegebenen Preise schließen die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die Versandkosten sind der Artikelbeschreibung zu entnehmen und vom Kunden zu tragen.
6. Zahlungsbedingungen
Bestellungen werden per Bankeinzug und per Kreditkarte (Eurocard/Mastercard, Visa, American Express) ausgeführt.
7. Unmöglichkeit
Die Verkäuferin hat die Unmöglichkeit oder die unzumutbare Erschwerung ihrer Leistung nicht zu vertreten, wenn diese auf höhere Gewalt (Kriege, Unruhen, Naturkatastrophen etc.) zurückzuführen ist. Sie wird in derartigen Fällen von ihrer Verpflichtung zur Leistung frei.
8. Gewährleistung
Es gelten die Regelungen der gesetzlichen Sachmangelhaftung. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so ist die Verkäuferin zur Nacherfüllung verpflichtet und berechtigt. Die weitergehenden Rechte des Kunden auf Rückgängigmachung des Kaufs (Rücktritt), Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Schadensersatz bleiben hiervon unberührt. Der Kunde kann sich bei Mängeln technischer Geräte auch direkt an die Beauftragten der Verkäuferin wenden, die in den mit dem Gerät übersandten Dokumenten genannt sind. Das Recht zur direkten Inanspruchnahme der Verkäuferin bleibt hiervon unberührt.
9. Transportschäden
Offensichtliche Transportschäden sind vom Kunden unverzüglich gegenüber dem Transportunternehmen und der Verkäuferin zu reklamieren.
10. Haftung
10.1 Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit der Verkäuferin ist auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) und insoweit nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
10.2 Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt, ebenso die Haftung für Körperschäden und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.3 Für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.
11. Eigentumsvorbehalt 1
1.1 Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch die Verkäuferin liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die Verkäuferin ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
11.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Verkäuferin unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit die Verkäuferin Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Verkäuferin die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
11.4 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt der Verkäuferin jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich MwSt) der Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Verkäuferin, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Verkäuferin verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann die Verkäuferin verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
11.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für die Verkäuferin vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, der Verkäuferin nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Verkäuferin das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
11.6 Wird die Kaufsache mit anderen, der Verkäuferin nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die Verkäuferin das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der Verkäuferin anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die Verkäuferin. 11.7 Die Verkäuferin verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Verkäuferin.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von der Verkäuferin ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen erhoben, verarbeitet und genutzt. Es gilt die Datenschutzerklärung.
13. Aufrechnung
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Verkäuferin anerkannt sind.
14. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
15. Erfüllungsort
Gerichtsstand und anwendbares Recht
15.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist München.
15.2 Gerichtsstand ist München.
München, 30.03.2012
Ihre ARTiS M. Hartmann GmbH







